Eine leerstehende Wohnung

Sie möchten Ihre Eigentumswohnung verkaufen. Möglicherweise ist die Wohnung für Ihre eigenen Bedürfnisse unpassend geworden oder Sie haben die Wohnung geerbt und wollen Sie nun verkaufen. Beim Verkauf einer Wohnung gibt es einige Dinge zu beachten.

Faktor Zeit


Planen Sie Zeit ein. Wenn Sie über eine Wohnung in einer besonders begehrten Lage in einer der attraktiven Großstädte Deutschlands verfügen, werden Sie die Wohnung aller Voraussicht nach schnell verkaufen können. Planen Sie jedoch mit einer Zeit von drei bis vier Monaten. Denn auch wenn Sie einen Käufer gefunden haben, werden Sie für die Formalitäten noch zusätzliche Zeit benötigen. Manches Mal dauert es ebenfalls etwas, bis Sie einen Termin bei einem Notar bekommen. Rechnen Sie dementsprechend nicht zu schnell mit einem Verkauf.

Unterlagen


Stellen Sie die wichtigen Unterlagen der Wohnung zusammen.

  • Auszug aus dem Grundbuch
  • Unterlagen über die laufenden Kosten
  • Rechnungen für Renovierungen und Sanierungen aus den letzten Jahren
  • Grundriss (alt und aktuell, wenn Sie etwas verändert haben)
  • Unterlagen über Einbauten
  • Unterlagen zur Versicherung

Wert und Verkaufspreis der Wohnung


Wenn Sie sich in diesem Punkt unsicher sind, lassen Sie die Wohnung schätzen. Dies können Sie von einem Bauingenieur, Architekten oder auch von einem Makler. Die klarste Wertermittlung wird Ihnen von einem vereidigten Sachverständigen/ Gutachter gegeben - dies ist jedoch auch der kostenintensivste Weg. Diese Experten können Ihnen auch sagen, welche Nebenkosten auf den Käufer zukommen und Sie können auf diese Weise mit Transparenz für Vertrauen sorgen. Denn bei einem Privatverkauf müssen Sie die Nebenkosten der Wohnung zwar nicht explizit aufführen, aber natürlich ist dieser Punkt für den Käufer von besonderem Interesse. Zudem merkt der Käufer Unsicherheit seitens des Verkäufers und wird dies in den meisten Fällen auf den Zustand der Wohnung beziehen. Aus dem Grund sollten Sie dafür sorgen, dass Sie den Preis der Wohnung selbstbewusst vertreten können.

Eine gute Orientierung bei der Preisentwicklung bieten zudem sowohl der Marktspiegel als auch Preiskarten für die Regionen in Deutschland. Hören Sie sich auch ein wenig um, was gerade in der Gegend gefragt ist. Wenn sich die Gegend zu einer Wohngegend für junge Familien entwickelt, wird eine große Wohnung in den meisten Fällen gut einen Käufer finden. Eine kleine Wohnung wird stets in Bahnhofsnähe, mit guter Autobahnanbindung sowie Uninähe gut einen Käufer finden. Achten Sie auf solche Punkte, um eine realistische Vorstellung von einem Preis bekommen zu können.

Dialog


Gehen Sie in einen Dialog mit den restlichen Hausbewohnern. Je nach Hausgemeinschaft sollten Sie die anderen Eigentümer informieren, dass Sie Ihre Wohnung verkaufen werden. So können Sie unliebsame Überraschungen verhindern, denn in gewissen Fällen kann die Hausgemeinschaft sich bei einem Verkauf quer stellen. Wenn viele Eigentümer in den Wohnungen wohnen, können Sie auch mit Ihnen darüber sprechen, was für ein Profil sie sich vom Käufer wünschen würden.

Exposé


Schreiben Sie das Exposé für Ihre Wohnung. Denken Sie sowohl an die Fakten als auch an die Vorzüge der Wohnung (gute Lage, Balkon, Garten oder auch nette Hausgemeinschaft). Denken Sie an eventuelle Kellerräume und Abstellflächen im Dachgeschoss.

Klarschiff machen


Räumen Sie die Wohnung auf. Richten Sie die Wohnung her, um einmal Fotos machen zu können. Zu einem ansprechenden Exposé gehören stets ein Grundriss sowie Fotos vom aktuellen Zustand. So sollte das Haus, Gemeinschaftsanlagen und die einzelnen Räume der Wohnung abgebildet sein. Kleine Schönheitsfehler können Sie auch beseitigen, um am Ende einen besseren Preis zu erzielen. Ob dies nun Ausbesserungen an der Wand sind oder auch das Bepflanzen des Balkons sowie vielleicht Holzfliesen auf den Zement legen - kleine Änderungen können den Gesamteindruck einer Wohnung maßgeblich verändern und damit den Preis erhöhen. Profis arbeiten an dieser Stelle mit Home Staging. Dies wäre dann ein besonders schönes Herrichten der Wohnung. Machen Sie dann ansprechende Fotos und richten Sie die Wohnung für die Besichtigungen ebenfalls schön her.

Vermarktung


Stellen Sie die Wohnung in den entsprechenden Foren zum Verkauf ein. Dies kann ein Plakat im Fenster sein, ein Forum im Internet, ein Aushang im Supermarkt oder an anderen schwarzen Brettern in der Umgebung und nutzen Sie die Nachbarn. Oftmals verkaufen sich Immobilien von Privat auch über private Kontakte. Überlegen Sie, wie Sie von Interessenten kontaktiert werden wollen. Wenn Sie nicht so gerne zu allen Zeiten angerufen werden wollen, richten Sie sich eine Emailadresse ein. Auf diese Weise können Sie bei den Interessenten sortieren und können eine zeitsparende Standardantwort verfassen, die Sie gegebenenfalls ergänzen können.

Wohnungsbesichtigungen


Wenn mehrere Personen die Wohnung verkaufen, einigen Sie sich vorab, wie Sie die Wohnungsbesichtigungen durchführen wollen. Wollen Sie alle anwesend sein, sich abwechseln oder immer die gleichen zwei Personen die Wohnung zeigen? Es hat sich bei privaten Verkäufern gezeigt, dass eine Wohnungsbesichtigung zu Zweit am Besten funktioniert. Überlegen Sie ebenfalls, ob Sie Sammelbesichtigungen oder Einzelbesichtigungen anbieten wollen. Dies können Sie natürlich auch bei größerer oder geringerer Nachfrage noch entsprechend ändern. Haben Sie alle Daten rund um die Wohnung parat und seien Sie somit auf die Nachfragen der Interessenten vorbereitet.

Kaufvertrag


Bei der Eigentumswohnung hat der Kaufvertrag ein paar Besonderheiten, von denen Sie vorab wissen sollten. So benötigen Sie für den Käufer eine Teilungserklärung. In dieser werden die Lage und die Größe der Wohnung innerhalb des gesamten Gebäudes beschrieben. Auf dieser Grundlage wird wiederum das Hausgeld berechnet. Mit dem Hausgeld werden die gemeinschaftlichen Anlagen unterhalten und ebenfalls Rücklagen gebildet, um Sanierungen durchzuführen. Ebenfalls werden hier die Nutzungsrechte sowie etwaige Sondernutzungsrechte geklärt. Kleiner Tipp: Wenn es angespartes Vermögen aus dem Hausgeld gibt, dann ist das ein Pluspunkt, den Sie erwähnen sollten. Im Kaufvertrag für Eigentumswohnungen wird ebenfalls das Sondereigentum, die Gemeinschaftsordnung und das Gemeinschaftseigentum genau festgelegt. Dies wird vom Notar erstellt und beim Grundbuchamt eingetragen.