An dieser Stelle geben wir Ihnen eine Checkliste zur Hand, mit der Sie sich durch den Grundstücksverkauf leiten können.

Checkliste


  • Stellen Sie die Unterlagen zum Grundstück zusammen: Lageplan und Bebauungsplan. Gibt es keinen Bebauungsplan, so stellen Sie eine Bauvoranfrage.
  • Wert des Grundstücks ermitteln. Die wichtigsten Schlagworte: Bodenrichtwert, Nutzbarkeit, Erschließung, Infrastruktur, Lage, Ausrichtung und Bauten. Nehmen Sie bei Unsicherheiten einen Profi als Hilfe dazu.
  • Im Falle von Bauten: Wenn Sie über ausreichend Kapazitäten und die Möglichkeiten verfügen, entfernen Sie kleinere Bauten wie beispielsweise einen Schuppen noch selber. Dies wirkt sich immer positiv auf den Preis aus.
  • Mähen Sie den Rasen und schneiden Sie Bäume und Hecken zurück. Machen Sie Fotos von dem Grundstück.
  • Stellen Sie die wichtigsten Fakten rund um das Grundstück samt Lageplan und einem ansprechenden Foto in einem Exposé zusammen. Anhand dessen erkennen Sie auch die Zielgruppe. Ein Grundstück, das mit einem Einfamilienhaus bebaut werden kann, ist im Grunde für Privatpersonen interessant. Ein großes Grundstück, das mit einem Mehrfamilienhaus bebaut oder noch geteilt und mit mehreren Einfamilienhäusern bebaut werden kann, ist für Investoren interessant. Ein Grundstück, welches ausschließlich landwirtschaftlich genutzt werden kann, sollte in diesem Kreis angeboten werden. Bieten Sie das Grundstück in den richtigen Foren an. Das kann sein: im Internet, per Galgen auf dem Grundstück, ausgedrucktem Exposé an den entsprechenden Stellen in der Umgebung sowie in den Zeitungen der Umgebung. Vergessen Sie zudem nicht die Nachbarschaft zu nutzen.
  • Führen Sie Besichtigungen durch. Je nach Lage des Grundstücks und dem damit einhergehenden Interesse an dem Grundstück kann es sich lohnen, Sammeltermine zu machen. Gerade wenn es für Sie ein weiterer Weg ist, sollten Sie die Interessenten bündeln, damit Sie keinen zu hohen Aufwand haben.
  • Wenn Sie sich mit einem Käufer über einen Preis einig geworden sind, klären Sie noch wichtige Punkte. Wer sucht den Notar aus? Wann ist der Verkaufspreis fällig, Grundstücksübergabe - diese Dinge werden vom Notar in dem Vertrag festgehalten. Aber wie wollen Sie das mit der Steuer handhaben? In den meisten Bundesländern wird die Steuer für das laufende Jahr noch weiter dem Verkäufer in Rechnung gestellt und erst im kommenden Jahr automatisch beim Käufer - hier sollten Sie eine Regelung schriftlich festhalten.