Eine Paar besichtigt eine Immobilie

Ist ein Makler an dem Verkauf einer Immobilie beteiligt, so wird im Fall eines Vertragsabschlusses eine Courtage fällig. Diese Courtage wird im übrigen tatsächlich ausschließlich im Falle eines Vertragsabschlusses fällig. Wird die Immobilie vom Makler nicht vermittelt, so zahlt man für seinen Aufwand nicht.

Die übliche Courtage eines Maklers beträgt eutschlandweit im Durchschnitt zwischen drei bis sechs Prozent des Verkaufspreises zuzüglich der Mehrwertsteuer. Aber wer zahlt diese Courtage nun nach Vertragsabschluss? Es gibt zwar seit 2015 eine Neuregelung bezüglich der Courtage im Falle von Vermietungen, dies gilt jedoch nicht für den Verkauf von Immobilien.Bezüglich des Verkaufs von Immobilien und der Zahlung der Courtage gibt es keine klaren gesetzlichen Vorgaben.

In den Bundesländern Hamburg, Bremen und Berlin zahlt so zum Beispiel in der Regel alleine der Käufer die Courtage des Maklers. Dabei zahlt der Käufer in Berlin mit 7,14 Prozent den höchsten Preis, gefolgt von Hamburg mit 6,25 Prozent und anschließend in Bremen 5,95 Prozent Maklercourtage. In den übrigen Bundesländern gibt es in den meisten Fällen eine Mischung aus Käufer- und Verkäufercourtage. Dort lohnt es sich also, vorab mit dem Makler zu sprechen, wie sein übliches Prozedere bezüglich der Courtage ist.

Gewöhnlich beträgt hier die Maklercourtage im Erfolgsfall sowohl für Käufer als auch für den Verkäufer 3,57 Prozent des Kaufpreises. Einige der Makler haben hier ganz feste Sätze, bei anderen ist bei einer interessanten Immobilie möglicherweise ein gewisser Spielraum für den Verkäufer möglich. Es lohnt sich ebenfalls, die unterschiedlichen Angebote verschiedener Makler anzuschauen. Teilweise haben diese sehr verschiedene Sätze.

Übrigens: In der Regel wird dies vorab bereits mit einem kurzen Schreiben sowohl mit dem Verkäufer als mit den Interessenten festgelegt. Auf diese Weise sichert sich der Makler ab, dass er nicht den Kontakt vermittelt hat und Verkäufer und Interessent sich nicht am Ende ohne ihn einigen. Für Sie gibt Ihnen diese Regelung aber auch absolute Sicherheit, dass nicht noch versteckte Kosten auf Sie zukommen.