Ein typischer Energieausweis einer Immobilie

Der Energieausweis wurde bereits 2014 beim Hausverkauf eingeführt. Die Übergangsfrist ist im Mai 2015 ausgelaufen und seitdem gilt: Jeder Hausbesitzer muss beim Verkauf des Hauses einen Energieausweis vorlegen. Aber wie bei jeder Regel gibt es auch hier Ausnahmen. Keinen Energieausweis benötigen so die Verkäufer der folgenden Immobilienarten:

  • Haus mit einer maximalen Nutzfläche von 50 Quadratmetern
  • Immobilie steht unter Denkmalschutz
  • Haus soll abgerissen werden

In jedem anderen Fall muss der Hausbesitzer einen Energieausweis vorlegen. Verstößt er dagegen, treffen ihn empfindliche Strafen. Aber was ist ein Energieausweis nun eigentlich genau? In einem Energieausweis soll der Käufer Informationen über den energetischen Zustand des Hauses finden und den tatsächlichen beziehungsweise mutmaßlichen Energieverbrauch des Hauses. Auf diese Weise soll der Käufer Immobilien und ihre energetischen Kosten besser miteinander vergleichen können.

Aus diesem Grund sollte der Energieausweis direkt beantragt werden, wenn man sich für den Verkauf einer Immobilie entschieden hat. Schließlich muss dieser spätestens bei der Besichtigung den Interessenten vorgelegt werden. Übergeben wird der Energieausweis direkt nach Abschluss des Kaufvertrags.

Welcher Energieausweis wird benötigt


Unterschieden wird zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

  • Beim Verbrauchsausweis wird der Energieverbrauch der letzten drei Jahre des Hauses für einen Durchschnittswert zusammengerechnet. Problematisch ist hierbei jedoch, dass der neue Käufer die Immobilie möglicherweise in einer anderen Besetzung nutzen wird, die neuen Bewohner möglicherweise eine andere Raumtemperatur schätzen und ihm diese Werte somit keine aussagekräftigen Informationen für seine zu erwartenden Energiekosten liefern.
  • Bei einem Bedarfsausweis wird der Zustand des Hauses von einem Gutachter bewertet. Besonders die Beschaffenheit vom Dach, der Heizungsanlage, den Fenster und den Wänden sind energetisch von Belang. Auf diese Weise wird ein theoretischer Energiebedarf des Hauses errechnet. Dieser Bedarfsausweis ist verpflichtend für alle Gebäude, die vor dem 1.11.1977 gebaut wurden und seitdem nicht energetisch auf den Stand der Wärmeschutzverordnung von eben jenem Jahr gebracht wurden. Kritiker bemängeln, dass die Energieausweise nur grobe Werte liefern und keine genaue Analyse stattfindet. Es werden zwar gegebenenfalls Empfehlungen zur energischen Sanierung des Gebäudes gegeben, aber diese sind wenig individuell.