Geerbtes Geld, welches jetzt versteuert werden muss

Eine Erbschaft unterliegt in Deutschland grundsätzlich der Steuerpflicht. Ob man nun jedoch etwas zahlen muss, hängt auch vom Verwandtschaftsgrad der Erben und dem Wert der Immobilie ab. Es gibt hierbei vom Staat festgelegte Freibeträge für die Erbschaften.

Desto enger die Verwandtschaft zwischen Erben und Verstorbenen, umso höher ist der Freibetrag. Liegt der Wert der Immobilie und der erzielte Preis unterhalb dieser Freibeträge, so muss der Erbe keine Steuer zahlen. Alles über dem Freibetrag wird mit den unterstehenden Prozentsatz versteuert.

Freibeträge


  • Ehegatten, Lebenspartner: 500.000 Euro (nach Steuerklasse 1)
  • Kinder: 400.000 Euro (nach Steuerklasse 1)
  • Enkel: 200.000 Euro (nach Steuerklasse 1)
  • Geschwister: 20.000 Euro (nach Steuerklasse 2)
  • Alle übrigen testamentarisch festgelegten Erben: 20.000 Euro (nach Steuerklasse 3)

In welchen Fällen ist der Verkauf einer geerbten Immobilie steuerrechtlich sinnvoll?


Der Verkauf einer geerbten Immobilie ist immer dann zum empfehlen, wenn man kaum oder nur wenig Steuern dafür bezahlen muss. Bei einer hohen Versteuerung, kann eine Eigennutzung zunächst sinnvoll sein. Dies trifft in all den Fällen zu, in denen der Verstorbene die Immobilie selbe bewohnt hat, sie nicht größer als 200 Quadratmeter ist und im Anschluss Ehepartner des Verstorbenen oder Kind das Haus bewohnen.
Übersteigt das Haus die 200 Quadratmeter, wird jeder weitere Quadratmeter anteilig besteuert. Nutzt der Erbe das Haus zehn Jahre als Wohnhaus, so entfällt bei einem Verkauf die Erbschaftssteuer. Wichtig ist dabei jedoch, dass diese zehnjährige Frist eingehalten wird.

Anfallende Steuer in Prozent


Betrag Steuerklasse 1 Steuerklasse 2 Steuerklasse 3
Bis 75.000 Euro 7 Prozent 15 Prozent 30 Prozent
Bis 300.000 Euro 11 Prozent 20 Prozent 30 Prozent
Bis 600.000 Euro 15 Prozent 25 Prozent 30 Prozent
Bis 6.000.000 Euro 19 Prozent 30 Prozent 30 Prozent
Bis 13.000.000 Euro 23 Prozent 35 Prozent 50 Prozent
Bis 26.000.000 Euro 27 Prozent 40 Prozent 50 Prozent
Ab 26.000.000 Euro 30 Prozent 43 Prozent 50 Prozent