Ein Testament

Sie haben eine Immobilie geerbt und sind nun erst einmal unsicher, was Sie eigentlich tun möchten. Zu den anfallenden Steuern im Falle eines Verkaufs schreiben wir in diesem Artikel noch einmal genauer. Dabei schreiben wir ebenfalls, wann der Verkauf steuerrechtlich sinnvoll ist.

An dieser Stelle informieren wir Sie über die unterschiedlichen Möglichkeiten als Erbe einer Immobilie.

Verkaufen, selber nutzen oder vermieten?


Wenn Sie alleine erben, können Sie hier ganz frei entscheiden. Wenn Sie jedoch in einer Erbengemeinschaft erben, müssen Sie sich bei der Nutzung der Immobilie erst einmal einig werden. Will eine der Parteien das Haus nutzen, müssen die anderen Parteien ausgezahlt werden. Damit diese Auszahlung eine Basis hat, sollte ein Wertgutachten erstellt werden. Das Vermieten von geerbten Immobilien ist nur in wenigen Fällen ratsam. Es sollte vorab geschaut werden, ob die Mieteinnahmen auf die Dauer ausreichen, um die weitere Instandhaltung der Immobilie zu finanzieren.Bei großen Mietshäusern, die stets in Schuss gehalten wurden, kann sich dies für den Erben rechnen.

Ein Einfamilienhaus oder eine einzelne Wohnung ist aus rein wirtschaftlicher Sicht in den meisten Fällen nicht sinnvoll. Die Instandhaltungskosten fressen dabei die Mieteinnahmen auf, so dass für den Erben keine Einnahmen verbleiben. Wohingegen der Verkauf einer geerbten Immobilie beispielsweise den eigenen Kredit schneller tilgen kann, für anstehende Modernisierungen genutzt werden kann oder auch zur schlichten Rücklagenbildung genutzt werden kann.

Verkauf der geerbten Immobilie


Auch hierbei hängt das weitere Vorgehen von der Art des Erbes ab. Wenn Sie als Einzelerbe Ihre Immobilie verkaufen, benötigen Sie so beispielsweise kein Wertgutachten. Für eine Erbengemeinschaft kann sich ein Wertgutachten im weiteren Verlauf als sehr gute Investition zeigen.
Wohnen Sie an einem ganz anderen Ort und sind zeitlich nicht flexibel, empfiehlt es sich für Sie, einen Makler einzuschalten. So können Sie den Immobilienverkauf angehen, ohne dass Sie sich zwischen den unterschiedlichen Orten zerreißen müssen.

Auch im Falle einer Erbengemeinschaft kann das Einschalten eines Maklers sinnvoll sein. Nicht nur dass dieser die Immobilie professionell vermarktet, er übernimmt auch die Besichtigungen. Gerade wenn keiner der Erben vor Ort ist, kann das zeit- und nervensparend sein. Zudem ist auf diese Weise keiner der Erben zeitlich eingespannter als der andere. Treten am Ende Kosten für den Makler auf, zahlen alle den gleichen Anteil. Dies sorgt oft für einen reibungslosen Ablauf ohne Streitigkeiten.