Das Wertgutachten einer Immobilie

Nicht verwechseln darf man eine kostenlose Immobilienbewertung mit einem ausführlichen und kostenpflichtigen Wertgutachten. Beide haben zwar die Ermittlung des Wertes der Immobilie zum Ziel, unterscheiden sich aber in der Ausführlichkeit und den an sie gestellten Anforderungen.

In den folgenden Fällen wird üblicherweise ein Wertgutachten in Anspruch genommen.


  • Auseinandersetzungen wie zum Beispiel im Falle von mehreren Erben oder auch im Falle einer Scheidung
  • Im Falle einer Zwischenfinanzierung kann die Bank ein Wertgutachten als Sicherheit wünschen.
  • Im Zuge einer Zwangsversteigerung wird ein Wertgutachten erstellt.
  • Das Finanzamt kann ein Verkehrsgutachten einfordern zur Dokumentation des Verkehrswertes.
  • Ein Wertgutachten kann auch beantragt werden, um das Betriebsvermögen festzustellen.

Wann sollte über ein Wertgutachten nachgedacht werden?


Ein Wertgutachten ist in all den Fällen ratsam, in denen eine gerichtliche Auseinandersetzung im Anschluss an den Verkauf der Immobilie zumindest als wahrscheinlich einzustufen ist. Wenn also mehrere Parteien in den Verkauf der Immobilie involviert sind und sich dabei nicht einig sind. Bei Erben können dies unterschiedliche Interessen oder auch verschiedene Einschätzungen des Marktwertes sein.

Wenn nun einer der Erben die Immobilie als Kapitalanlage sieht, die er schnell in möglichst viel Geld umsetzen möchte, und der andere Erbe der Immobilie eher emotional gegenüber steht, kann ein Wertgutachten eine Grundlage für einen Kompromiss schaffen. Auch im Falle eines Vermögensausgleiches ist ein Wertgutachten sinnvoll. Es sorgt in all diesen konfliktgeladenen Situationen für eine faktische Ebene und gibt damit eine Orientierung. Sollte es dennoch vor einem Gericht enden, wird es dort ebenfalls als ein Beweismittel zugelassen.

Was ist Inhalt des Wertgutachtens?


Je nach Art der Immobilie wird ein Sachwert-, ein Vergleichswert- oder ein Ertragswertverfahren angewendet. Das Gutachten ist gewöhnlich zwanzig bis dreißig Seiten lang. Auf diesen Seiten wird mit Berechnungen und umfassenden textlichen Begründungen der ermittelte Wert der Immobilie erklärt. Dabei wird eine klare Bestandsaufnahme der Immobilie, ihrer Lage und ihrer Ausstattung geliefert.

Ebenfalls möglich ist eine Art Kurzgutachten oder auch eine Stellungnahme, die in der Regel mit zwei bis drei Seiten auskommt und deutlich günstiger ist. Dieses Kurzgutachten wäre dann allerdings im Falle einer Gerichtsverhandlung nicht mehr ausreichend.

Wie sind die Kosten für ein Wertgutachten?


Bis 2009 gab es auf diese Frage durch die Bundesverordnung eine klare Antwort. Seitdem sind die Honorare von Gutachtern jedoch frei verhandelbar. Die Kosten orientieren sich jedoch an der Art, der Lage und dem Zustand der Immobilie. Umso höher der Wert der Immobilie, desto höher auch der Preis für das Gutachten. Eine weitere Rolle spielen die Komplexität der Bewertung (bei einem Mehrfamilienhaus oder Hotel höher als bei einem schlichten Einfamilienhaus) und auch die gegebenenfalls nötigen Recherchearbeiten. Wenn man bei einer Immobilie von einem festgestellten Verkehrswert von 400.000 Euro ausgehen würde, müsste man für ein Wertgutachten mit einem Betrag von 800 bis 2.000 Euro rechnen.