Der unterschriebender Kaufvertrag einer Immobilie

In dem Kaufvertrag einer Immobilie werden alle wichtigen Details schriftlich fixiert. Damit der Vertrag für beide Seiten sicher ist, wird er von einem Notar aufgesetzt und vorab von beiden Seiten geprüft. Das übliche Prozedere ist dabei folgendermaßen.

Sie sind sich mit einem Käufer über den Preis und die Konditionen der Übergabe einig. Der Käufer benennt einen Notar. Sollte dieser keinen kennen, können Sie als Verkäufer natürlich auch aktiv werden. Die Daten zu der Immobilie werden von Ihnen an den Notar übermittelt. Auf dieser Grundlage erstellt der Notar den Kaufvertrag und vergibt einen Termin zur Vertragsunterschrift bei ihm.

Achtung: Der Notar verschickt die Unterlagen vorab zur Prüfung sowohl an Sie als auch an den Käufer. Diese Prüfung ist tatsächlich wichtig. Denn auch wenn der Notar einen juristisch einwandfreien Text verfasst, kennt er Ihre Absprachen mit dem Käufer im Detail eben doch nicht. Gerade bei vielen zusätzlichen Absprachen kann es so zu Fehlern kommen. Überprüfen Sie diese Absprachen noch einmal und schreiben Sie sich gegebenenfalls auch Fragen zur Klärung auf. Auch wenn es Mängel gibt, die kommuniziert wurden, sollten diese zu Ihrer Absicherung im Vertrag festgehalten werden.

Unterscheidet sich Ihre Zahlung von der üblichen Zahlung (zum Beispiel Vorauszahlung einer bestimmten Summe), muss dies ebenfalls Eingang in den Kaufvertrag finden. Versuchen Sie offene Punkte vor dem offiziellen Termin zur Vertragsunterschrift nach Möglichkeit zu klären. Denn bei diesem Termin sollte wirklich ausschließlich der Vertrag vom Notar verlesen und erklärt werden und im Anschluss von beiden Parteien unterschrieben. Der Notar kümmert sich im Anschluss um die Umsetzung der Vertrages (Umschreibung des Grundbuches, Meldungen, …).